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Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der IMS New Technologies AG für Akut-Dienstleistungen über bg-notfallhilfe.info.
§ 1 Geltungsbereich und B2B-Beschränkung
(1) Diese AGB gelten für alle Leistungen, die die IMS New Technologies AG (nachfolgend IMS) über die Domain bg-notfallhilfe.info an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen erbringt.
(2) IMS erbringt Leistungen ausschliesslich an Geschäftskunden. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Inanspruchnahme ausgeschlossen. Mit der Beauftragung bestätigt der Kunde, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, soweit IMS ihrer Geltung schriftlich zustimmt.
§ 2 Leistungsgegenstand
(1) IMS erbringt Akut-Dienstleistungen in den Bereichen Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin, Brandschutz und Prüftechnik. Am Anfang steht eine Notfall-Erstberatung zum Preis von 390 € netto. Sie findet per Video statt und dauert höchstens 90 Minuten. Weitergehende Leistungen bietet IMS nach Aufwand gesondert an. Ihr Umfang und ihre Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot. Dieses wird nach § 3 Abs. 3 angenommen.
(2) IMS erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Soweit erforderlich, vermittelt IMS Kooperationsanwälte; deren Beratung erfolgt ausserhalb dieses Vertrags unmittelbar zwischen Kunde und Anwalt.
(3) IMS ist nicht Rettungsdienst oder Feuerwehr. Bei akuten Gefahrensituationen mit unmittelbarer Gesundheits- oder Lebensgefahr verweist IMS auf die Notrufnummern 112 und 110.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
(1) Die Kontaktaufnahme des Kunden per E-Mail stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern eine Aufforderung zur Angebotsabgabe durch IMS.
(2) IMS unterbreitet nach der Erstaufnahme ein Angebot für die kostenpflichtige Notfall-Erstberatung. Dieses Angebot wird durch Zahlung der Erstberatungs-Pauschale von 390 € netto im Voraus über Stripe angenommen; mit Zahlungseingang kommt der Vertrag über die Erstberatung zustande. Die Erstberatung findet online per Videokonferenz statt und umfasst höchstens 90 Minuten. Weitergehende Leistungen bietet IMS nach Aufwand gesondert an.
(3) Für den eigentlichen Einsatz unterbreitet IMS ein schriftliches verbindliches Angebot. Dieses wird durch qualifizierte elektronische Signatur (Verordnung (EU) Nr. 910/2014 bzw. Schweizer ZertES) und vollständige Zahlung angenommen; mit Zahlungseingang kommt der Vertrag über den Einsatz zustande.
§ 4 Vergütung, Vorkasse und Verzug
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Ausgewiesene Preise sind netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Für Leistungen an Unternehmer in Deutschland gilt regelmässig das Reverse-Charge-Verfahren nach § 3a Abs. 2 UStG in Verbindung mit § 13b UStG.
(2) Sowohl die Notfall-Erstberatung als auch das Einsatz-Honorar sind vor Leistungsbeginn vollständig zu zahlen. Das Vorkasse-Prinzip ist wesentlicher Bestandteil des Leistungsversprechens; eine Leistungserbringung ohne vorherigen Zahlungseingang erfolgt nicht.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen des Schweizer Obligationenrechts, insbesondere der Verzugszins nach Art. 102 und Art. 104 OR.
(4) Die Erstberatung wird ausschliesslich über den Zahlungsdienstleister Stripe im Voraus bezahlt; weitergehende Leistungen werden nach Rechnungsstellung vor Leistungsbeginn per Überweisung oder über PayPal bezahlt. Die Rechnung wird unabhängig vom Zahlungsvorgang durch IMS erstellt und enthält die gesetzlich erforderlichen Angaben, einschliesslich des Hinweises auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, soweit das Reverse-Charge-Verfahren Anwendung findet.
(5) Schliesst der Kunde im Anschluss an einen Einsatz einen Dauerbetreuungsvertrag (Retainer), rechnet IMS zwei bis drei Monatspauschalen dieses Vertrages auf das gezahlte Einsatz-Honorar an. Umfang und Höhe der Anrechnung ergeben sich aus dem Retainer-Angebot.
§ 5 Kein Verbraucherwiderrufsrecht
Da die Leistungen ausschliesslich an Geschäftskunden erbracht werden, besteht kein Verbraucherwiderrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB. Die verbraucherschutzrechtlichen Vorschriften finden keine Anwendung.
§ 6 Leistungserbringung und Mitwirkung
(1) IMS erbringt die Leistung mit der Sorgfalt einer qualifizierten Fachkraft; für die konkrete Methodenauswahl ist IMS frei und eigenverantwortlich.
(2) Der Kunde wirkt mit und stellt insbesondere zur Verfügung: Zugang zum Einsatzort und den relevanten Anlagen, vorhandene Dokumentation (bisherige Gefährdungsbeurteilungen, Prüfberichte, Unterweisungsnachweise, Anlagenunterlagen), eine Ansprechperson während des Einsatzes sowie sachgerechte Arbeitsbedingungen.
(3) Verzögerungen oder Mehraufwände infolge fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden und werden gegebenenfalls nach Zeitaufwand zusätzlich abgerechnet.
§ 7 Haftung
(1) IMS haftet nach den Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts (Art. 97 ff. OR). Für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit wird die Haftung nicht wegbedungen (Art. 100 Abs. 1 OR).
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; für Hilfspersonen gilt Art. 101 OR.
(3) IMS unterhält eine Berufs- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2.000.000 EUR je Schadensfall.
(4) IMS haftet nicht für Schäden aus dem vor Beauftragung bestehenden Zustand der Dokumentation, der Anlagen oder der internen Organisation des Kunden. Die Verantwortung für den Ist-Zustand bei Einsatzbeginn bleibt beim Kunden.
§ 8 Vertraulichkeit
(1) IMS behandelt alle im Rahmen des Einsatzes erlangten Informationen streng vertraulich und verwendet sie ausschliesslich zur Vertragserfüllung; die Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort (vgl. Art. 6 UWG, CH).
(2) Eine Weitergabe an Mitarbeitende und Subunternehmer erfolgt nur im erforderlichen Umfang und unter entsprechender Verpflichtung zur Vertraulichkeit.
§ 9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Dieser Vertrag unterliegt ausschliesslich Schweizer materiellem Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Herisau, Kanton Appenzell Ausserrhoden, Schweiz. IMS ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu belangen.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Stand der AGB: 30.09.2026