Start Einsatzlagen Amt und Gewerbeaufsicht
Einsatzlage: Behörde
Die Arbeitsschutzbehörde fordert Unterlagen oder Massnahmen innerhalb einer Frist?
Wenn eine Aufsichtsbehörde Feststellungen getroffen oder Unterlagen angefordert hat, kommt es auf die genaue Einordnung der Anforderungen an.
Wir unterstützen bei der fachlichen Aufarbeitung, beim Abgleich mit den vorhandenen Nachweisen und bei der Organisation der erforderlichen Arbeitsschutzmassnahmen.
Sie buchen und bezahlen online (Vorkasse, 390 EUR netto) oder schreiben uns kurz Anlass, Frist und betroffene Bereiche und erhalten auf Wunsch eine Vorkasse-Rechnung. Die Erstberatung (online per Videokonferenz, höchstens 90 Minuten) beginnt nach Zahlungseingang. Bitte senden Sie keine Gesundheitsdaten von Beschäftigten.
Was wir fachlich prüfen und bearbeiten
- Anforderungen aus dem Schreiben der Behörde erfassen
- Abgleich mit vorhandenen Gefährdungsbeurteilungen und Prüfnachweisen
- Betriebsanweisungen und Unterweisungen prüfen und ergänzen
- Organisatorische Schutzmassnahmen planen
- Durchgeführte Massnahmen nachvollziehbar dokumentieren
Die behördliche Frist bleibt massgeblich
Unsere Unterstützung ändert keine behördlich gesetzte Frist. Verlängerungen oder rechtliche Einwendungen sind nur im dafür vorgesehenen Verfahren möglich. Eine fachliche Bearbeitung ersetzt keine behördliche Abnahme.
Keine Rechtsvertretung
Eine fachliche Begleitung oder sachliche Erläuterung umgesetzter Massnahmen kann gesondert vereinbart werden. Eine rechtliche Vertretung gegenüber der Behörde übernehmen wir nicht.
Kurz gefragt
Können Sie die Einhaltung der Frist garantieren?
Nein. Umfang und Zeitbedarf hängen vom tatsächlichen Zustand, Ihrer Mitwirkung und den verfügbaren Fachkapazitäten ab.
Erster Schritt: Notfall-Erstberatung
390 EUR netto pauschal, online per Videokonferenz, höchstens 90 Minuten. Ergebnis: eine priorisierte Liste der fehlenden oder veralteten Nachweise und der nächsten Schritte.